50 Stunden
Jeder eingetragene Mediator muss alle 5 Jahre 50 Stunden Fortbildung nachweisen.
§ 20 ZivMediatG regelt die Fortbildungspflicht für eingetragene Mediatoren
Jeder eingetragene Mediator muss alle 5 Jahre 50 Stunden Fortbildung nachweisen.
Die Fortbildungspflicht gilt für jeden 5-Jahres-Zeitraum seit der Eintragung.
Als staatlich akkreditierte Einrichtung werden unsere Kurse automatisch anerkannt.
Sie erhalten offizielle Teilnahmebestätigungen für Ihre Fortbildungsakte.
Als staatlich akkreditierte Ausbildungseinrichtung (BMJ) gewährleisten wir höchste Qualitätsstandards. Unsere Fortbildungen werden automatisch anerkannt und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen nach § 20 ZivMediatG.
Vielfältige Kurse für Ihre berufliche Weiterentwicklung
Vertiefung psychologischer Aspekte in Konflikten und deren Auswirkungen auf den Mediationsprozess.
Erweiterte Gesprächsführung, aktives Zuhören und systemische Fragetechniken.
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Mediationsrecht.
Spezialisierung auf Konflikte in Unternehmen und Wirtschaftsstreitigkeiten.
Besonderheiten bei Scheidung, Obsorge und familienrechtlichen Konflikten.
Professionelle Reflexion der eigenen Mediationspraxis und ethische Fragen.
Alle Kurse sind nach § 20 ZivMediatG anerkannt
Kurs | Datum | Dauer | Stunden | Ort | Preis | Anmeldung |
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Konfliktpsychologie in der Mediation Vertiefung psychologischer Aspekte und Dynamiken |
15.-16. März 2024 | 2 Tage | 16 UE | Wien | € 480 | Anmelden |
Erweiterte Kommunikationstechniken Systemische Fragetechniken und Gesprächsführung |
22.-23. April 2024 | 2 Tage | 16 UE | Wien | € 480 | Anmelden |
Rechtliche Updates 2024 Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen |
18. Mai 2024 | 1 Tag | 8 UE | Wien | € 280 | Anmelden |
Wirtschaftsmediation Intensiv Unternehmenskonflikte und komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten |
13.-14. Juni 2024 | 2 Tage | 16 UE | Wien | € 520 | Anmelden |
UE = Unterrichtseinheiten à 45 Minuten | Alle Preise inkl. Unterlagen und Teilnahmebestätigung
Als vom Bundesministerium für Justiz akkreditierte Ausbildungseinrichtung unterliegen wir strengen Qualitätskontrollen und erfüllen höchste Standards in der Mediator-Ausbildung und -Fortbildung.
Diese staatliche Anerkennung garantiert, dass alle unsere Fortbildungskurse automatisch für die gesetzliche Fortbildungspflicht nach § 20 ZivMediatG anerkannt werden - ohne weitere bürokratische Hürden für Sie.
Antworten zu Fortbildungspflicht und Kursanmeldung
Nach § 20 ZivMediatG müssen eingetragene Mediatoren alle 5 Jahre 50 Stunden Fortbildung nachweisen. Diese können flexibel über den 5-Jahres-Zeitraum verteilt werden.
Ja, als staatlich akkreditierte Ausbildungseinrichtung (BMJ) werden alle unsere Fortbildungskurse automatisch für die gesetzliche Fortbildungspflicht anerkannt. Sie erhalten eine offizielle Teilnahmebestätigung.
Ja, wir bieten auch Online-Fortbildungen an, die ebenfalls vollständig anerkannt werden. Diese sind ideal für Mediatoren aus ganz Österreich oder bei terminlichen Einschränkungen.
Sie können sich direkt über unser Anmeldeformular oder telefonisch anmelden. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit allen wichtigen Informationen zum Kurs.
Bei Krankheit oder wichtigen Gründen können Sie kostenfrei auf einen anderen Termin umbuchen. Bis 14 Tage vor Kursbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Fortbildungspflicht mit staatlich anerkannten Kursen. Erweitern Sie Ihre Kompetenz und bleiben Sie auf dem neuesten Stand der Mediationspraxis.